Kopfzeile

Inhalt

Kinderkrippen

Kinderkrippen sind professionell geführte Betreuungseinrichtungen für Kinder im entsprechenden Alter.

Kinderkrippen in Buchs

In Buchs gibt es aktuell 2 Kinderkrippen:

  • Chinderhuus Wirbelwind, Bahnhofstrasse 24, 8107 Buchs ZH
  • Kinderkrippe Zwerglinge, Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs (Link zur Homepage)

Für die Bewilligung und Aufsicht der Kinderkrippen in Buchs ist das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.

Subventionen von Betreuungsverhältnissen in Kinderkrippen

Mit der neuen KITA-Verordnung (gültig ab 1. August 2018) subventioniert die Gemeinde Buchs ZH Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen.

Voraussetzungen dazu:

  • Steuerrechtlicher Wohnsitz in Buchs
  • Der Ort der Betreuung muss im Kanton Zürich und dessen angrenzenden Kantone liegen
  • Die Betreuungseinrichtung muss die jeweiligen kantonalen Voraussetzungen über die Bewilligung von Kinderkrippen und Kinderhorten erfüllen
  • Die Erziehungsberechtigten müssen den Nachweis der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erbringen. Dies bedeutet, dass Erziehungsberechtigte nur Gemeindebeiträge erhalten, wenn sie nachweisen, dass sie während der betreuten Zeit arbeiten, eine Ausbildung besuchen oder auf der Stellensuche (Vermittelbarkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz) sind.

Mit dem Tarifrechner können Sie den provisorischen Gemeindebeitrag ausrechnen.

Gesuchsformulare

Das Gesuchsformular und die Vollmacht finden Sie hier.

Der Gemeindebeitrag wird von der Kinderkrippe direkt bei der monatlichen Rechnung in Abzug gebracht.

Die KITA-Verordnung sowie das Elternbeitragsreglement finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie hier.