Kinderkrippen

Kinderkrippen sind professionell geführte Betreuungseinrichtungen für Kinder im Vorschulalter.

Kinderkrippen in Buchs

In Buchs gibt es aktuell 2 Kinderkrippen:

  • Chinderhuus Wirbelwind, Bahnhofstrasse 24, 8107 Buchs ZH, Tel. 043 495 38 33
  • Kinderkrippe Zwerglinge, Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs (Link zur Homepage)

Für die Bewilligung und Aufsicht der Kinderkrippen in Buchs ist das Amt für Jugend und Berufsberatung zuständig.
 

Gemeindebeiträge (Subventionen) für Kinderbetreuung in Kinderkrippen

Gemäss der KITA-Verordnung subventioniert die Gemeinde Buchs ZH Betreuungsverhältnisse in Kinderkrippen für Kinder aus einkommensschwächeren Familien. Voraussetzungen dazu:

  • Steuerrechtlicher Wohnsitz in Buchs
  • Der Ort der Betreuung muss im Kanton Zürich oder dessen angrenzenden Kantone liegen
  • Die Betreuungseinrichtung muss die jeweiligen kantonalen Voraussetzungen über die Bewilligung von Kinderkrippen und Kinderhorten erfüllen.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen nachweisen, dass sie während der Betreuungszeit der Kinder arbeiten, eine Ausbildung besuchen oder auf Stellensuche (beim RAV angemeldet) sind.

Mit dem Tarifrechner können Sie den provisorischen Gemeindebeitrag ausrechnen.
 

So beantragen Sie Gemeindebeiträge:

  1. Suchen Sie einen Betreuungsplatz.
  2. Reservieren Sie den Betreuungsplatz provisorisch und informieren Sie die Kinderkrippe, dass Sie einen Antrag auf Gemeindebeiträge bei Gemeinde stellen.
  3. Füllen Sie in unserem Online-Schalter den Antrag für Gemeindebeiträge für die Fremdbetreuung von Kindern aus.
  4. Die Abteilung Bildung der Gemeinde Buchs ZH prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob Sie subventionsberechtigt sind.
  5. Der Gemeindebeitrag wird von Kinderkrippen in Buchs ZH direkt bei der monatlichen Rechnung in Abzug gebracht.
    Wählen Sie eine Kinderkrippe ausserhalb von Buchs ZH zahlen Sie den vollen Monatsbetrag an die Kita und erhalten danach den Gemeindebeitrag durch die Gemeinde Buchs ZH rückerstattet. Die Rückerstattung dauert in der Regel 14 Tage.

Wenn Sie subventionsberechtigt sind, werden Sie jährlich aufgefordert Ihre aktuellen Einkommen- und Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit Ihr Anspruch auf Gemeindebeiträge Ihren finanziellen Verhältnissen angepasst werden kann. Wir bitten Sie, uns unaufgefordert zu melden, wenn sich unterjährig Einkommensveränderungen von über CHF10'000 ergeben. Sie vermeiden so allfällige Rückforderungen.

Haben Sie Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Abteilung Bildung der Gemeinde Buchs ZH.