Schulpflicht 2025
Im August 2025 werden alle Kinder, die zwischen dem 1.8.2020 bis 31.07.2021 geboren wurden, oder ältere Kinder, die bisher noch nicht in den Kindergarten eingetreten sind, schulpflichtig (Volksschulgesetz VSG 412.100, §3, Abs. 2).
Falls Ihr Kind also bis zum 31.7.2025 das vierte Altersjahr vollendet hat und Sie von der Primarschule bisher noch nicht kontaktiert wurden, bitte wir Sie, sich umgehend auf der Gemeinde Buchs ZH, Abteilung Bildung / Schulverwaltung zu melden.