Schulzahnuntersuch

Die Primarschule Buchs beteiligt sich am Konzept der Zahnärzte-Gesellschaft des Kantons Zürich betreffend der Schulzahnpflege.

Die Vereinbarung zur Regelung der jährlichen schulzahnärztlichen Untersuchung beinhaltet folgendes:

Zahnprophylaxe

Die Zahnprophylaxe-Instruktorin besucht alle Kindergartenkinder sowie alle SchülerInnen bis und mit der 6. Klasse mehrmals im Jahr.
 

Zahnärztliche Untersuchung

Alle Schulkinder der Primarschule Buchs ZH erhalten jährlich einen Gutschein im Wert von CHF 88.80 für einen Untersuch bei einem Zahnarzt Ihrer Wahl (Praxis in der Schweiz). Bei Bedarf übernimmt die Primarschule Buchs ZH während der Primarschulzeit (inkl. Kindergartenzeit) einmalig die Kosten von pauschal CHF 38.40 für ein Paar Bitewing-Röntgenbilder.
 

Übernahme von Zahnbehandlungskosten

Falls eine Behandlung notwendig wird, sind die Kosten grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten zu tragen. Die Gemeinde Buchs ZH übernimmt unter gewissen Umständen gemäss dem Schulzahnpflege-ReglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einen Anteil der Zahnbehandlungskosten.

Bedingungen

Sie erhalten Beiträge an die Krankenkassenprämie durch die Sozialversicherungsanstalt des
Kantons Zürich oder sind Sozialhilfebezüger. Sozialhilfebezüger wenden sich vor Vereinbarung der Behandlung an Ihre/n Sozialarbeiter/in.

Für Bezüger von Krankenkassenverbilligungen gilt Folgendes:

  1. Die Gemeinde Buchs ZH übernimmt 30 % der Behandlungskosten (nach Abzug allfälliger Beiträge der Krankenkasse) bis max. CHF 500.- pro Kind und Schuljahr.
     
  2. Das Rückerstattungsgesuch ist innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum an die Abteilung BildungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu stellen.
     
  3. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
    • Kopie der Überweisungsanzeige der individuellen Prämienverbilligung (IPV) der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
    • Rechnung des behandelnden Zahnarztes.
    • Abrechnung der Krankenkasse über Beiträge oder Bestätigung der Krankenkasse, dass keine Beiträge geleistet werden. (Die Rechnungen müssen zuerst der Krankenkasse und/oder der Versicherungsgesellschaft zur Abrechnung vorgelegt werden).
    • Einzahlungsschein für die Rückerstattung.
       
  4. Beträge unter CHF 40.- werden nicht ausbezahlt.
     
  5. Bei mangelhafter Zahnpflege behält sich die Primarschulgemeinde vor, den Kostenbeitrag zu kürzen oder zu streichen.

Die Primarschule Buchs erbringt keine Leistungen an kieferorthopädische Behandlungen. Einige Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten, weshalb vor der Behandlung Kontakt mit der Krankenkasse aufgenommen werden sollte.

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