Gemeindebeiträge für Kinderbetreuung Die Gemeinde Buchs ZH fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und entlastet Familien mit tiefem Einkommen mittels Gemeindebeiträgen (Subventionen) von einem Teil der Kinderfremdbetreuungskosten. Sie können Gemeindebeiträge für die Fremdbetreuung Ihrer Kinder in Kinderkrippen, Tagesfamilien (Tagesfamilienverein TFZU) und in der Schulergänzenden Betreuung (Hort) beantragen. Hier im Online-Schalter der Primarschule Buchs ZH finden Sie den Online-Antrag auf Gemeindebeiträge für die Fremdbetreuung von Kindern.
Für die Berechnung eines Gemeindebeitrags ist das Einkommen, das Vermögen und weitere Faktoren der Erziehungsberechtigten und im Haushalt lebenden Personen ausschlaggebend. Die genauen Bestimmungen finden Sie in der KITA-VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und dem ElternbeitragsreglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Bitte beachten Sie: Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, werden Sie jährlich aufgefordert Ihre aktuellen Einkommen- und Vermögensverhältnisse offenzulegen, damit Ihr Anspruch auf Gemeindebeiträge Ihren finanziellen Verhältnissen angepasst werden kann. Wir bitten Sie, uns unaufgefordert zu melden, wenn sich unterjährig Einkommensveränderungen von über CHF10'000 ergeben. Sie vermeiden so allfällige Rückforderungen.
GEMEINDEBEITRAGSRECHNERMit dem Gemeindebeitragsrechner können Sie den voraussichtlichen Gemeindebeitrag für eine gewünschte Betreuung berechnen. Beachten Sie, dass das Ergebnis der Onlineberechnung unverbindlich ist. Sie benötigen Excel, um den Gemeindebeitragsrechner ausführen zu können. Am einfachsten ist es, die Berechnung am Laptop/PC auszuführen. Klicken Sie unten auf den gewünschten Subventionsrechner. Kita-Gemeindebeitragsrechner Hort-Gemeindebeitragsrechner Tagesfamilien-Gemeindebeitragsrechner Benötigen Sie Unterstützung? Melden Sie sich gerne bei der Gemeinde Buchs ZH - Bildung / SchulverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Nur die hellgrünen Felder ausfüllen. Anzahl Kinder: Anzahl Kinder im gleichen Haushalt, für die ein Sorgerecht besteht sowie Kinder vom 18. bis zum 25. Altersjahr, wenn sie in Ausbildung sind oder nachweislich eine Unterstützungspflicht besteht. Steuerbares Einkommen und Vermögen: Steuerbares Einkommen und Vermögen gemäss der aktuellsten Schlussrechnung Steuern des Elternteils, welchem die elterliche Obhut zugeteilt ist. Einkaufssumme in die 2. Säule: Einkaufssumme in die 2. Säule (berufliche Vorsorge) gemäss Ziff. 16.1 der Steuererklärung. Liegenschaftsabzüge: Effektive Liegenschaftsabzüge abzüglich zulässigem Pauschalabzug gemäss Ziff. 6.2. der Steuererklärung. |