Schularzt-Untersuch 1. Kindergarten und 5. Klasse
Gemäss § 17 der Volksschulverordnung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.sind Schulen zur Anordnung einer Gesundheitsvorsorge aller Kinder auf Kindergartenstufe, in der 5. Primarklasse und auf Sekundarstufe verpflichtet.
Bei schulärztlichen Untersuchungen werden erhoben:
- Grösse und Gewicht,
- Seh- und Hörvermögen,
- Impfstatus.
Auf der Kindergartenstufe erfolgt zusätzlich eine Entwicklungsbeurteilung. In der 5. Primarklasse und auf Sekundarstufe kann die Untersuchung durch ein freiwilliges Gespräch ergänzt werden. Es bezweckt in erster Linie die Früherkennung gesundheitlicher Gefährdungen.
Schulärztlicher Untersuch 1. Kindergarten
Auf der Kindergartenstufe erfolgen die Schulvorsorgeuntersuche in der Regel durch Privatärzte.
Sie erhalten durch die Schule eine Aufforderung zur ärztlichen Kontrolle Ihres Kindes beim Kinder-/Hausarzt. Der Untersuch ist durch die Rücksendung des Untersuchformulars an die Schulverwaltung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu bestätigen.
Schulärztlicher Untersuch 5. Klasse
Die Primarschule Buchs ZH stellt den Erziehungsberechtigten einen Gutschein in der Höhe von CHF 90.00 zu, der die Kosten für diesen obligatorischen, schulärztlichen Untersuch beim Schularzt deckt.
Allfällige Impfungen werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Es steht den Erziehungsberechtigten frei, den obligatorischen Untersuch bei ihrem Kinder-/Hausarzt durchführen zu lassen. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten der Krankenkasse des Kindes, ein allfälliger Selbstbehalt zu Lasten der Eltern.
Der Untersuch ist durch die Rücksendung des Untersuchformulars an die Schulverwaltung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.zu bestätigen.
Schularzt der Gemeinde Buchs ZH
Herr Dr. med. Jürg Stebler an der Dielsdorferstrasse 2, Tel. 044 844 16 66
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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