Schularzt-Untersuch in der 5. Primarschulklasse

Gemäss § 17 der Volksschulverordnung sind die Schulen zur Anordnung einer Gesundheitsvorsorge aller Kinder in der 5. Klasse Primarstufe und auf der Sekundarstufe verpflichtet.

Die Primarschule Buchs ZH stellt den Erziehungsberechtigten einen Gutschein in der Höhe von CHF 90.00 zu, der die Kosten für diesen obligatorischen, schulärztlichen Untersuch beim Schularzt deckt.

Allfällige Impfungen werden über die Krankenkasse abgerechnet.

Es steht den Erziehungsberechtigten frei, den obligatorischen Untersuch bei ihrem Hausarzt/Kinderarzt durchführen zu lassen. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten der Erziehungsberechtigten. Ein Teil der Kosten werden durch die Krankenkasse gedeckt. 

Der Untersuch ist durch die Rücksendung des Untersuchformulars an die Schulverwaltung zu bestätigen.